In der Gebirgslandschaft des Rätikons werden für 30 Gemeinden aus der Schweiz, Vorarlberg und Liechtenstein
die Grundlagen für einen grenzüberschreitenden Internationalen Naturpark mit einer Fläche von über 1100 Quadratkilometern erarbeitet. Dies in enger
Zusammenarbeit und unterstützt vom Kanton Graubünden, dem Bundesland Vorarlberg und dem Land Liechtenstein.
Dieser Park wäre der einzige Drei-Länder-Naturpark sowie flächenmässig
einer der grössten Naturparks im Alpenraum.
Seit Juni 2019 liegt die breit
angelegte Machbarkeitsstudie liegt mit einem positivem Fazit vor: der Rätikon wäre mit seinem Natur- und Kulturreichtum, den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen
Voraussetzungen sowie aufgrund der Marktpotenziale sehr gut geeignet für einen Regionalen Naturpark.
Für die weitere Umsetzung wurde im Herbst 2019 mit der Erarbeitung des Managementplans begonnen. In diesem werden Inhalte, Organisation und
Finanzierung des Naturparks detailliert aufgezeigt.
Für das Teilprojekt Prättigau liegt der Managementplan vor.
Stimmen die Gemeinden diesen Grundlagen zu, kann der Internationale Naturpark Rätikon in Abstimmung mit den
beteiligten Ländern ab 2022 errichtet werden. In den zehn beteiligten Gemeinden im Prättigau (CH) wird
Anfang März 2021 an Urnenabstimmungen oder Gemeindeversammlungen über die
Park-Errichtung abgestimmt.
Visuelles Verlaufsprotokoll der Workshops vom 7. Juni 2018 in Vandans (A) von Anna Egger.
Wie die Idee entstand
Die Idee eines Regionalen Naturparks Rätikon wurde von der Regionalentwicklung Prättigau/Davos mit der Zielsetzung aufgegriffen, das Potenzial und die Chancen im natur- und kulturnahen Tourismus im Rätikon besser zu nutzen und eine tragfähige Plattform für Entwicklung und Betrieb von Angeboten und Dienstleistungen zu schaffen.
Aufgrund der Lage und der sehr guten Erfahrungen im Rahmen von Interreg-Projekten war die Grenzüberschreitung in Richtung Montafon/Walgau/Brandnertal in Vorarlberg und auch ins Fürstentum Liechtenstein eine sehr naheliegende Idee. Nach positiven Vorabklärungen wurde im Herbst 2017 mit der Erarbeitung der Machbarkeitsstudie begonnen. Für die fachliche Umsetzung ist in allen drei Ländern die Forschungsgruppe Tourismus und Nachhaltige Entwicklung der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften (ZHAW) unter der Leitung von Stefan Forster und Birgit Reutz verantwortlich.
Nachhaltige Entwicklung als Ziel
Der Mehrwert eines Regionalen Naturparks liegt in einer gemeinsamen Grundhaltung der beteiligten Gemeinden, in der Definition von gemeinsamen Zielen und Projekten. Regionale Naturpärke setzen sich für den Erhalt und die Aufwertung der vorhandenen Natur- und Kulturwerte ein und streben eine nachhaltige regionale Entwicklung an. Dafür stehen in der Parkorganisation Fachleute und Mittel zur Verfügung. Dass diese Mittel eine nachhaltige Wirkung erzielen, zeigt unter anderem diese Studie der ETH Zürich. Zudem profitieren die Gemeinden massgebend von Geldern, die von Ländern bzw. Kanton beigesteuert werden.
Sehr wichtig ist: aus einem Regionalen Naturpark ergibt sich kein zusätzliches Naturschutzgebiet, denn ein Naturpark ist kein Nationalpark mit strengen Schutzbestimmungen. In einem Naturpark gelten keine neuen Gesetze und Verordnungen, auch ergeben sich keine Veränderungen für Landwirtschaft, Alpen, Jagd, Forst, Wanderwege usw. Bestehende Regelungen gelten weiterhin.
Schritt für Schritt
Aufgrund des sehr positiven Fazits der Machbarkeitsstudie wird nun als zweiter Schritt der Managementplan erarbeitet. Dieser ist vergleichbar mit einem detaillierten Plan für ein Bauprojekt: Für den Internationalen Naturpark Rätikon wird ein Haus geplant, in dem jedes Land ein eigenes Zimmer bezieht, ausstattet und das weitere Gebäude samt Dach mitfinanziert. Wie viele Leute in diesem Haus arbeiten, welche Aufgaben sie haben und wie genau das finanziert wird - all das muss mit dem fertigen Managementplan bekannt sein.
Ob der Naturpark dann auch errichtet wird, liegt vor allem in der Hand der Gemeinden. Ohne ihre Zustimmung geht gar nichts. In der Schweiz sind Anfang März 2021 an Gemeindeversammlungen oder Urnenabstimmungen Entscheide der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger notwendig. Auch die Unterstützung der beteiligten Länder ist weiterhin notwendig. Sollten diese Entscheide positiv ausfallen, ist geplant, ab 2022 mit der Einrichtung des Naturparks zu beginnen.